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   BayObLG, 13.10.1982 - BReg. 2 Z 80/82   

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https://dejure.org/1982,4557
BayObLG, 13.10.1982 - BReg. 2 Z 80/82 (https://dejure.org/1982,4557)
BayObLG, Entscheidung vom 13.10.1982 - BReg. 2 Z 80/82 (https://dejure.org/1982,4557)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Oktober 1982 - BReg. 2 Z 80/82 (https://dejure.org/1982,4557)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    Rechtsträger-Abwicklungsgesetz § 27 Abs. 3
    Zur Verfügungsberechtigung über Grundstücke im DDR-Westvermögen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung einer Auflassungsvormerkung in Vertretung; Genehmigung der Veräußerung eines Grundstückes durch den Treuhänder; Verfügung eines in der DDR lebenden Eigentümers über sein in der Bundesrepublik gelegenes Vermögen; Bewilligung einer Auflassungsvormerkung vom ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 61 (Kurzinformation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1983, 18
  • BayObLGZ 1982, 348
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 04.11.1981 - 18 UF 3809/81

    Unwirksamkeit des Verzichts auf Zugewinnausgleichvor Rechtshängigkeit des

    Auszug aus BayObLG, 13.10.1982 - BReg. 2 Z 80/82
    Der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts [vgl. MittBayNot 1982, 184 ] folgt der Senat nicht.
  • BayObLG, 18.02.1986 - BReg. 2 Z 19/86

    Eintragung der bedingten Abtretung eines Auflassungsanspruchs

    Gegenstand der Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung ist nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1967, 408/410; 1976, 289/292; 1982, 348/351) nur das in ihr angenommene Eintragungshindernis, nicht die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst.
  • BayObLG, 15.03.1985 - BReg. 2 Z 24/85

    Inhaltsänderung eines Nießbrauchs

    3. Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens gegen eine Zwischenverfügung ist nur das in ihr angenommene Eintragungshindernis, nicht die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst ( BayObLGZ 1982, 348 /351 m. Nachw.; 1984 136/138 [= MittBayNot 1984, 184 ]).
  • BayObLG, 13.06.1986 - BReg. 2 Z 47/86

    Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers nur gegenüber einem

    Denn Gegenstand der Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung ist nur das angenommene Eintragungshindernis ( BayObLGZ 1967, 408 /410; 1976, 289/292; 1982, 348/351; 1984, 136/138).
  • BayObLG, 12.04.1983 - BReg. 2 Z 16/82

    Zur Änderung der WEG-Miteigentumsanteile aufgrund Vollmacht

    Denn Gegenstand der Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung ist nur die in der Zwischenverfügung erhobene Beanstandung (BayObLGZ 1967, 408/410; 1976, 289/292; 1982 Nr. 53 = Senatsbeschluß vom 13.10.1982 BReg. 2 Z 80/82; Horber GBO 15. Aufl. Anm. 4 B, Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann Grundbuchrecht 2. Aufl. GBO - KEHE - Rdnr. 12, je zu § 77).
  • BayObLG, 28.06.1984 - BReg. 2 Z 43/84

    Zum Nachweis des Bedingungseintritts im Grundbuchverfahren

    a) Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens ist bei Anfechtung einer Zwischenverfügung nur das in ihr angenommene Eintragungshindernis, nicht die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst ( BayObLGZ 1982, 348 /351 [= MittBayNot 1983, 17 ] m. Nachw.).
  • LG Aachen, 07.03.1986 - 3 T 84/86

    Zustimmung der dinglich Berechtigten bei Änderung der Gemeinschaftsordnung

    Gegenstand der Beschwerde gegen eine Zwischenverfogung ist nachå¼?è²?ndiger Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1967, 408, 410: 1976, 289, 292; 1982, 348, 351)nur das in ihr angenommene Eintragungshindernis, nicht die Entscheidung o berden Eintragungsantrag selbst.
  • BayObLG, 30.01.1986 - BReg. 2 Z 23/85

    Erfordernis einer zweifelsfreien Kennzeichnung der betroffenen Flächen für eine

    Gegenstand der Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung ist nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1967, 408/410; 1976, 289/292; 1982, 348/351) nur das in ihr angenommene Eintragungshindernis, nicht die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst.
  • BayObLG, 19.12.1985 - BReg. 2 Z 119/85

    Vormerkung zur Sicherung eines Wohnungsrechts an einem vom Berechtigten

    Gegenstand der Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung ist nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1967, 408/410; 1976, 289/292; 1982, 348/351) nur das in ihr angenommene Eintragungshindernis, nicht die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst.
  • BayObLG, 18.07.1986 - BReg. 2 Z 70/86

    Lastenfreie Abschreibung eines Grundstücksteils, wenn bereits für eine Teilfläche

    Nur dieses in der Zwischenverfügung angenommene Eintragungshindernis ist Gegenstand des Beschwerdeverfahrens (ständige Rechtsprechung vgl. BayObLGZ 1967, 408 /410; 1982, 348/351; [= MittBayNot 1983, 17 ]; 1986 Nc_16 [= MittBayNot 1986, 124 ]).
  • BayObLG, 02.10.1986 - BReg. 2 Z 109/86

    Zur Grundbuchverwirrung bei Bestandteilszuschreibung

    Nur dieses in der Zwischenverfügung angenommene Eintragungshindernis ist Gegenstand des Beschwerdeverfahrens (ständige Rechtsprechung vgl. BayObLGZ 1967, 408 /410; 1982, 348/351; [= MittBayNot 1983, 17 ]; 1986 Nc_16 [= MittBayNot 1986, 124 ]).
  • BayObLG, 02.11.1982 - BReg. 2 Z 31/82

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen

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